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Bürgerbefragung HaslachFür einen großen Teil Haslachs soll untersucht werden, ob die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung vorliegen. Eine solche Satzung soll Mieterinnen und Mieter vor Luxusmodernisierungen und damit steigenden Mietkosten schützen und so eine Verdrängung der Menschen, die dort leben, verhindern. Dem vorausgegangen ist eine stadtweite Voruntersuchung. Dabei wurden Gebiete ermittelt, in denen Menschen potentiell von Verdrängung bedroht sind. Eine solche Untersuchung hat 2015 schon einmal stattgefunden, jetzt wurde sie aktualisiert. Laut den neuen Ergebnissen könnten...

die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung in einem großen Teil Haslachs gegeben sein. Daher hat der Gemeinderat im Mai 2020 beschlossen das Thema für das Gebiet anzugehen. Es wäre die zweite Soziale Erhaltungssatzung für Haslach, seit vergangenen Sommer besteht eine für den Bereich Uferstraße.

Mit dem Beschluss ist die Verwaltung beauftragt worden, eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung anzugehen, um die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung zu prüfen. Dafür werden die Menschen, die im Untersuchungsgebiet wohnen, befragt. Die Bewohnerinnen und Bewohner bekommen dafür einen Fragebogen zugesandt. Die Fragen können auch online beantwortet werden. Bei der Befragung soll unter anderem ermittelt werden, wie die Wohnungen ausgestattet sind, welche Haushaltstypen es in dem Gebiet gibt, also ob dort Alleinstehende, Paare, Familien oder Rentnerinnen und Rentner leben. Außerdem wird nach der Wohnkostenbelastung gefragt, das heißt, wie viel Geld die Haushalte in dem Gebiet für Wohnen ausgeben.

Die Stadtverwaltung bittet um rege Teilnahme, damit ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden kann. Den Bewohnerinnen und Bewohnern soll der Fragebogen Anfang März zugestellt werden. Sie können ihn entweder kostenfrei zurücksenden oder online ausfüllen. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig, der Datenschutz wird gewährleistet. Mit den Untersuchungen hat die Stadt Freiburg das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Das Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung
Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument des Baugesetzbuchs. Es zielt darauf ab, negativen städtebaulichen Auswirkungen entgegenzuwirken. Dabei geht es vor allem um baulichen Maßnahmen, aus der sich eine Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft ergeben kann. Wenn Quartiere durch Modernisierungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen aufgewertet werden, steigen die Preise auf dem Wohnungsmarkt und es besteht die Gefahr, dass Menschen, die dort schon lange leben, wegen der höheren Mietkosten verdrängt werden.

Wichtig dabei: Das Ziel der Sozialen Erhaltungssatzung ist es nicht, Umbauten und Sanierungen grundlegend zu unterbinden. Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen auf einen zeitgemäßen technischen oder gebietstypischen Standard sind weiterhin möglich. Und auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum soll nicht verhindert werden Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob bauliche Aufwertungen Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung haben können. Ist dies der Fall, können bestimmte Maßnahmen abgelehnt werden. Unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen beispielsweise sogenannte „Luxusmodernisierungen" sowie die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, der Abriss von Wohngebäuden, die Umnutzung von Wohn- zu Gewerberaum oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Satzung in St. Georgen wird überprüft
In Freiburg gibt es bereits in verschiedenen Gebieten eine Soziale Erhaltungssatzung, seit August 2020 etwa in Teilen des Stühlingers sowie in einem Teilbereich in Haslach. In St. Georgen ist die Soziale Erhaltungssatzung „Imberyweg/Am Mettweg“ seit Dezember 2015 in Kraft. Um festzustellen, ob die Voraussetzungen für diese Satzung weiterhin vorliegen, wird das Gebiet jetzt erneut überprüft. Auch für diese Prüfung wird das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH im Auftrag der Stadt Freiburg eine Untersuchung angehen. Dafür werden alle Haushalte im Geltungsbereich der Satzung angeschrieben und es wird um rege Teilnahme gebeten.

Stadt Freiburg/PM
Grafik: Canva

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