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Silvester unter Corona Bedingungen Feiern nur im kleinen Kreis zulässig Feuerwerk verbotenAuch am letzten Tag des Jahres 2020 darf man sich diesmal nur im kleinen Kreis treffen. Darauf weist das Amt für öffentliche Ordnung nun hin. Anders als an Weihnachten gibt es für Zusammenkünfte in der Silvesternacht keine Lockerungen. Gemäß der baden-württembergischen Corona-Verordnung in der jüngsten Fassung (16. Dezember 2020) sind private Zusammenkünfte und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Private Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raums sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt maximal fünf Personen erlaubt...

Alle weiteren Fragen und Antworten hierzu sind auf der Homepage der Landesregierung zu finden. Auch in der Silvesternacht gilt die reguläre Ausgangsbeschränkung: Zwischen 20 und 5 Uhr darf man nur mit triftigem Grund die Wohnung verlassen. Das Zünden von Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist dieses Jahr in ganz Baden-Württemberg generell untersagt. Zudem besteht ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Das Einhalten der Corona-Verordnung wird durch den städtischen Vollzugsdienst und die Polizei überwacht. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern geahndet.

 

 

 

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