Coronavirus: Stadt sagt Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirats ab
Die für den 24. Mai terminierte Neuwahl des städtischen Migrantinnen- und Migrantenbeirates muss vor dem Hintergrund der Coronavirus-Epidemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Der neue Termin wird vom Gemeinderat festgesetzt. Das gemeinderätliche Gremium mit 19 gewählten Mitgliedern vertritt die Interessen und Belange der Einwohnerinnen und Einwohnern mit Zuwanderungsgeschichte. Es wird turnusmäßig alle 5 Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle ausländischen Staatsangehörigen und deutsche Staatsangehörige mit ...
Notfallbetreuung in Kitas und Schulen:
Stadt bietet Hotline für Eltern unter Tel. 0761 / 201-8888 Die Stadt Freiburg hat ab dem heutigen Mittwoch eine Hotline für Eltern geschaltet: Unter Tel. 0761 / 201-8888 beantwortet ein Team alle Fragen rund um die Notfallbetreuung in Kitas und öffentlichen Schulen bis Klasse 6. Die Hotline ist montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 17 Uhr erreichbar und mit Fachleuten des Amts für Kinder, Jugend und Familien, des Amts für städtische Kindertageseinrichtungen und des Amts für Schule und Bildung besetzt. Die Stadt sichert die Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in Berufen tätig sind, die dem Erhalt der kritischen Infrastruktur dienen. Dazu zählen Branchen wie ...
Wegen Corona-Virus: Stadtverwaltung stellt ab heute auf Notbetrieb um
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, stellt die Stadtverwaltung Freiburg mit sofortiger Wirkung auf Notbetrieb um. Diese Regelung hat der Verwaltungsstab beschlossen, sie gilt vorerst bis zum 19. April.
OB Martin Horn betont: „Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich auf einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verständigt. Diese Maßnahmen verändern unseren Alltag, sie schränken uns alle ein. Aber sie sind leider notwendig. Dazu gehört auch, dass wir unseren Verwaltungsbetrieb ab heute deutlich herunterfahren. Jetzt ist die Zeit für Solidarität gegenüber denen, die durch das Virus besonders gefährdet sind. Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, dass wir vernünftig und verantwortungsbewusst handeln.“
Sitzungen und Besprechungen reduziert die Stadtverwaltung auf ein absolut zwingendes Mindestmaß, sie finden nur noch in kleinster Besetzung statt. Nach Abstimmung mit dem Ältestenrat werden bis zum 19. April alle städtischen Gremiensitzungen mit gemeinde- bzw. ortschaftsrätlicher Beteiligung und alle ...
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.
Es gelten unter andern folgende Regelungen:
Offen bleiben
- Einzelhandel für Lebensmittel,
- Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen,
- Poststellen,
- Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
- Hofläden und Raiffeisenmärkte
Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Gaststätten
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.
Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
- alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
- Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
- Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.
Veranstaltungen
Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes.
Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 17. März 2020
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Spielplätze im Stadtgebiet gesperrt
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben Bund und Länder gestern auch eine Schließung der Spielplätze beschlossen. Diesem Beschluss kommt das städtische Garten- und Tiefbauamt nun nach und bringt heute und morgen an allen 154 städtischen Spielplätzen Hinweisschilder an, die die Nutzung bis auf weiteres untersagen. Das Amt bittet im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkung – gemeinsam können wir diese Herausforderung meistern.
VAG fährt „Ferienfahrplan“ und stellt Nachtverkehr an Wochenenden ein
Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) hält ihr Fahrplanangebot weitestgehend aufrecht, reagiert jedoch auf die Schließung der Schulen und stellt ihr Angebot montags bis freitags auf den sogenannten „Ferienfahrplan“ um. Zudem wird bis auf weiteres der Nachtverkehr „Safer Traffic“ eingestellt. Dies betrifft sowohl die Stadtbahnverkehre als auch die Anschlusstaxen ins Umland, die an den dafür vorgesehenen Umsteigestationen ansonsten darauf warten, umsteigende Fahrgäste aufzunehmen. Die Umstellung auf den „Ferienfahrplan“ bedeutet, dass in der morgendlichen Frühspitze – überwiegend im Busbereich – einige wenige Verstärkerfahrten entfallen, die speziell auf Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern ausgerichtet sind. In den gedruckten Fahrplanheften sowie in den Aushangfahrplänen an den Haltestellen sind diese Fahrten mit einen „S“ gekennzeichnet. Samstags wird der normale Samstagsfahrplan – allerdings ohne Nachtverkehr – angeboten und sonntags der übliche Sonntagsfahrplan. Die VAG wird die sehr dynamischen Entwicklungen weiterhin genau beobachten und ...
Wegen Corona-Virus: Maximal 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf Recyclinghöfen erlaubt - Wartezeiten möglich
ASF bittet um Verständnis Das Corona-Virus bringt das öffentliche Leben nahezu zum Erliegen. Das kann überraschende Folgen an unerwarteten Stellen haben. Zum Beispiel in Freiburgs Kellern und auf den drei Recyclinghöfen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF). Da sich zur Zeit viele Menschen intensiv wie lange nicht mehr dem privaten Bereich widmen, präziser: dem Aufräumen und Ausmisten, hatten am vergangenen Wochenende die Recyclinghöfe mehr Zulauf denn je. Angeliefert wurden Rekordmengen an Wertstoffen. Leider macht das Corona-Virus nicht vor Wertstoffen und ihren Überbringer/innen Halt. Daher sieht sich die ASF genötigt, den Publikumsverkehr auf ihren Recyclinghöfen einzuschränken. Zwar sind die Höfe weiterhin zu den regulären Zeiten geöffnet. Ab sofort dürfen sich aber maximal 10 Fahrzeuge gleichzeitig auf dem jeweiligen Anliefergelände befinden; dazu zählen auch Fahrräder mit/ohne Anhänger. Unter Umständen ist hier also mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die ASF bittet um Verständnis für diese Entscheidung und rät der Bürgerschaft, die Anlieferung der Abfälle zurückzustellen, bis der Höhepunkt der aktuellen Corona-Lage überwunden ist.
Wenn nicht unbedingt notwendig, sollte die Fahrt zu den Recyclinghöfen derzeit vermieden werden. Öffnungszeiten der drei städtischen Recyclinghöfe ...
Corona-Virus: Stadt schließt den Mundenhof
Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Zum ersten Mal in seiner Geschichte macht die Stadt Freiburg ihren Mundenhof zu. Die Schließung gilt für alle Besucherinnen und Besucher, sie gilt ab sofort und bis auf Weiteres, und sie gilt auch für alle Spielplätze auf dem Gelände. Besucher/innen werden an den Haupteingängen des weitgehend offenen Geländes mit Schildern an Absperrgittern und Bauzäunen darauf hingewiesen, dass der Mundenhof geschlossen ist. Grundlage dieses radikalen Schritts ist die gestrige Bundesverordnung, die bundesweit die Schließung von Freizeit- und Tierparks anordnet. Auch die Parkplätze sind durch Schranken geschlossen.
Die Stadt informiert auf ...
Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen
Alle Kultur- und Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder und Vergnügungsstätten werden geschlossen
OB Horn: „Die Verordnung der Landesregierung gibt uns jetzt eine landeseinheitliche Linie vor. Das ist ausdrücklich zu begrüßen“ Auch gemeinderätliche Gremien und Ortschaftsratssitzungen abgesagt
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 16. März eine Verordnung erlassen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen soll. Neben der bereits am vergangenen Freitag (13. März) getroffenen Entscheidung zur Schließung aller Kitas und Schulen wird der Studienbetrieb an den Universitäten und Hochschulen ausgesetzt sowie Versammlungen und Veranstaltungen untersagt. Weitere Schließungen betreffen alle Kultureinrichtungen, wie Museen, Theater, Schauspielhäuser, sowie alle Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen oder Musikschule. Auch Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Bibliotheken oder Vergnügungsstätten sind davon betroffen.
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind ...
Corona-Virus: Kita- und Schulschließung ab Dienstag, den 17. März
Notfallbetreuung an Freiburger Kitas und Schulen wird sichergestellt
Die Landesregierung hatte am Freitag erklärt, dass alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Land BadenWürttemberg von Dienstag, 17. März bis Sonntag, 19. April 2020 (Osterferienende) geschlossen werden. Zeitgleich wurden die Städte und Gemeinden gebeten, in Kindertageseinrichtungen und in Schulen für die Klassenstufen 1 bis 6 eine Notfallbetreuung zu gewährleisten. Diese Notfallbetreuung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.
Die Notfallbetreuung an Freiburger Kitas und Schulen wird sichergestellt. Die Stadt Freiburg koordiniert aktuell mit den Kitas und Schulen die notwendigen Schritte. Dies beinhaltet den Übergang in die Schließzeit und den Start in die Notfallbetreuung. Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise Alleinerziehende in Bereichen der so genannten kritischen Infrastruktur erwerbstätig sind. Dazu zählen medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Personen, die die öffentliche Infrastruktur wie Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Reinigung und Entsorgung sicherstellen sowie die Lebensmittelbranche. Neben diesem Kernbereich gibt es weitere Einzelfälle, die ...